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Heißner: Betreuungsgeld erkennt Erziehungsleistung an und schafft Wahlfreiheit

15.04.2015

In ihrer heutigen Aktuellen Stunde befasst sich die Hamburgische Bürgerschaft mit der Klage des Hamburger Senats vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld.

Dazu erklärt Philipp Heißner, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Das Betreuungsgeld steht nicht in Konkurrenz, sondern in Ergänzung zur Kinderbetreuung in der Krippe. Wir glauben an die Entscheidungskompetenzen der Eltern und stellen uns gegen staatliche Bevormundung. Nur Das Betreuungsgeld ermöglicht eine wirkliche Wahlfreiheit zwischen den Betreuungsformen. Mit ihm erkennen wir die Erziehungsleistung in der Familie an. Wenn Eltern den Entschluss fassen, sich selbst um ihr ein- bis zweijähriges Kleinstkind zu kümmern oder dessen Betreuung familiär zu organisieren, haben sie dafür genauso Unterstützung verdient, wie wenn sie sich für die Betreuung in einer Krippe entscheiden. Der Hamburger Senat versucht den inzwischen mehr als 386.000 Beziehern auf Bundesebene ihre Sozialleistung streitig zu machen, um mit den vermeintlich „freiwerdenden Bundesgeldern“ die eigenen Versäumnisse bei der Qualitätssicherung der Hamburger Krippen und Kitas zu verdecken.“