Artikel

Hamann: Zweites Gesetzespaket zum Mietrecht darf sich nicht negativ auf die Dynamik im Wohnungsbau auswirken

27.07.2015

Nach Mietpreisbremse und Bestellerprinzip plant die Große Koalition im Bund nun weitere Reformen auf dem Wohnungsmarkt. Unter anderem soll es hierbei um klare Kriterien für die Mietenspiegel und die Absenkung der Modernisierungsumlage gehen. Darüber hinaus sehen die Pläne der Bundesregierung vor, statt den Mieten der letzten vier Jahre zukünftig die Mieten der letzten zehn Jahre zur Erstellung des Mietenspiegels heranzuziehen sowie die Modernisierungsumlage zeitlich zu begrenzen. Diese beiden vermeintlichen Entlastungen für Mieter sieht die CDU-Bürgerschaftsfraktion kritisch. 

Dazu erklärt Jörg Hamann, baupolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem zweiten Gesetzespaket zum Mietrecht sollen unter anderem bundeseinheitliche Kriterien für die Erstellung von Mietenspiegeln geschaffen werden. Dadurch können mehr Rechtssicherheit und Transparenz erzielt werden. Die Pläne der Großen Koalition, den Betrachtungszeitraum der Mieten zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete auszudehnen, lehnen wir hingegen ab. Der qualifizierte Mietenspiegel in Hamburg mit einem Betrachtungszeitraum von vier Jahren hat sich in jahrzehntelanger Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümern, Mieterverbänden und Politik bewährt. Eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums auf zehn Jahre gefährdet den Konsens und kann sich negativ auf die Dynamik im Wohnungsbau auswirken. Gerade für eine Stadt wie Hamburg, die in vielen Gebieten einen angespannten Wohnungsmarkt aufweist, ist eine solche Regelung Gift. Anhaltend hohe Investitionen in den Wohnungsbau sind notwendig, damit wir das Problem der steigenden Mieten langfristig in den Griff bekommen. Das Gleiche gilt für die derzeit diskutierte zeitliche Begrenzung der Modernisierungsumlage. Wenn wir energetische Sanierung und barrierefreien Umbau weiter vorantreiben wollen, können wir nicht gleichzeitig eine Regelung einführen, welche die Umlage der Modernisierungskosten nur bis zum Zeitpunkt der Amortisation gewährt. Dies macht Investitionen in den Wohnungsbestand schlichtweg unattraktiver und gefährdet unsere Ziele hinsichtlich Klimaschutz und Barrierefreiheit.“