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Hamann: Wohnortzuweisungsgesetz einführen

30.11.2015

Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. hat die Wiedereinführung eines Wohnortzuweisungsgesetzes vorgeschlagen. Danach sollen Flüchtlinge auch nach Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis bestimmten Wohnorten zugewiesen werden. So soll die Bereitstellung von sozial gefördertem Wohnraum und Integrationsangeboten besser koordiniert werden. Die CDU-Fraktion unterstützt diesen Vorschlag. Bisher ist es den Flüchtigen gestattet, nach Erhalt ihrer Aufenthaltsgenehmigung ihren Wohnort frei zu wählen, was zu einem überproportionalen Drang in die Großstädte führt. Diese leiden jedoch – wie zum Beispiel Hamburg – jetzt schon unter einer erheblichen Knappheit an Wohnraum.

Dazu erklärt Jörg Hamann, baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Wiedereinführung eines Wohnortzuweisungsgesetzes ist angesichts des ungebrochenen Flüchtlingsstroms zum jetzigen Zeitpunkt eine sinnvolle und notwendige Maßnahme. Nur durch die Zuweisung der Flüchtlinge an einen Wohnort, ist eine faire und sachgerechte Steuerung möglich. Kleineren Gemeinden im ländlichen Raum würde so Planungssicherheit gegeben und den Ballungszentren dringend nötiger Aufschub gewährt. So könnten Metropolen wie Hamburg nach und nach die benötigte Wohnraumversorgung sicherstellen und müssten nicht überstürzt Großsiedlungen aus dem Boden stampfen. Die nun vorgeschlagene Regelung hat sich in den Neunziger Jahren im Zusammenhang mit den Aussiedlern bereits bewährt.“