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Hamann: Mietpreisbremse unwirksam – Hamburgs Mieter zahlen für Fehler des Senats

14.06.2018

Das Hamburger Landgericht wies heute die Klage eines Mieters aus Ottensen ab, der von seinem Vermieter seiner Meinung nach zu viel gezahltes Geld zurück verlangte. Das Gericht begründete die Entscheidung damit dass bei Abschluss des Mietvertrages 2015 die Mietpreisbremse unwirksam gewesen sei, da der Hamburger Senat zum damaligen Zeitpunkt nicht die entsprechende Begründung für die Mietpreisbremse veröffentlicht hatte.

Dazu Jörg Hamann, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Für die Fehler des Senats bei der Umsetzung der Mitpreisbremse zahlen nun die Mieter den Preis. Die CDU-Fraktion hatte im Vorwege bereits mehrfach vor Problemen bei der Einführung einer flächendeckenden Mietpreisbremse für Hamburg gewarnt und schon 2015 den Senat zur umfassenden gutachterlichen Begründung der Verordnung aufgefordert. Alle Bedenken wurden jedoch ignoriert und abgeblockt, nun aber vom Gericht bestätigt. Die Versäumnisse des Senats haben gravierende Auswirkungen für Betroffene und den Hamburger Wohnungsmarkt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Wohnraummangels und den explodierenden Mieten hat sich der Senat hierbei wieder einmal nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Die halbherzige und unzureichende Umsetzung von neuen Verordnungen ist fahrlässig und muss in Zukunft vermieden werden. Nun zahlen die Mieter den Preis für die Scheuklappen-Politik von Rot-Grün. Der Senat hat mal wieder nicht ordentlich regiert und scheitert an seinen eigenen Ansprüchen.“