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Grunwaldt: Abgeschwächte Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn sind Schritt in die richtige Richtung

01.07.2015

Das Bundesarbeitsministerium hat gestern Erleichterungen für die Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz angekündigt. Zuvor hatte sich auch die CDU Hamburg in einem Antrag für weniger bürokratische Regeln beim Mindestlohn eingesetzt.

Dazu erklärt Franziska Grunwaldt, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Der Druck der Union auf die SPD zeigt Erfolg. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind die abgeschwächten Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn ein Schritt in die richtige Richtung, der aber noch nicht ausreicht.
Wir haben die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns unterstützt. Das gilt auch weiterhin. Zu viele Arbeitseinkommen waren so niedrig, dass sie durch staatliche Leistungen aufgestockt werden mussten. Wir bleiben aber im Gegensatz zur SPD dabei, dass der Mindestlohn kein Bürokratiemonster zulasten der Unternehmen sein darf. Dafür werden wir weiter kämpfen.“