Bund und Länder haben weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen verabschiedet. Die Vierte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sieht unter anderem vor, dass Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Gedenkstätten sowie die Außenbereiche zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tierparks nach Maßgabe des Abstandsgebots für den Publikumsverkehr geöffnet werden können, sofern die Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren. Im Gleichen Zuge hat der Bund weitere Unterstützungsleistungen für Künstler und Kultureinrichtungen auf den Weg gebracht.
Dazu erklärt Eckard Graage, kulturpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Kulturschaffenden Hamburgs hatten in den vergangenen Wochen unter den notwendigen Corona-Maßnahmen besonders zu kämpfen. Viele Kreative haben in dieser Zeit aus der Not eine Tugend gemacht und neue digitale Angebote geschaffen, welche aber nicht über die traurige Leere in den Hamburger Kultureinrichtungen hinwegtäuschen können. Es ist daher zu begrüßen, dass nach den positiven Entwicklungen der Infektionszahlen auch im Kulturbereich erste Lockerungen beschlossen wurden, welche den Betroffenen einen Weg in einen neuen Alltag aufzeigen und den Hamburgern in einer schwierigen Zeit wieder alternative Freizeitmöglichkeiten bieten. Dieser Weg wird sicherlich noch länger andauern und weiterhin viel Kraft kosten. Die Kulturschaffenden stehen dabei auch in einer besonderen Verantwortung, durch organisatorische und/oder technische Maßnahmen das Infektionsrisiko weiterhin zu minimieren, um die erzielten Erfolge im Kampf gegen das Corona-Virus nicht zu gefährden. Es bleibt Aufgabe der Politik, die Kulturschaffenden bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen und gleichzeitig die Einhaltung aller notwendigen Einschränkungen strikt einzufordern. Bei den jetzt beschlossenen Lockerungen darf nicht vergessen werden, dass ein Großteil der Kulturangebote, wie z.B. Theater, Festivals, Konzerte, Clubs und Kinos, weiterhin im vollen Umfang von den Corona-Einschränkungen betroffen sind, aber für den Zusammenhalt der Gesellschaft von wichtiger Bedeutung sind. Die Menschen hinter diesen Kulturangeboten dürfen nicht im Stich gelassen werden und der Eindruck entstehen, dass auf gewisse Kultureinrichtungen am ehesten verzichtet werden kann.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird weiterhin an der Seite aller Hamburger Kulturschaffenden stehen, alle sinnvollen Entscheidungen zur Überwindung der Corona-Krise unterstützen und gleichzeitig die Kulturpolitk des Senats kritisch hinterfragen sowie eigene Akzente setzen.“