Heute wird in der Hamburgischen Bürgerschaft über den Senatsentwurf zur Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes entschieden. Schon vor einem Jahr hatte die CDU-Fraktion die Einführung der Quellentelekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) gefordert, um der verstärken Kommunikation von Extremisten via Internet und der immer besseren Verschlüsselungsstandards Herr zu werden. Diese soll nun endlich umgesetzt werden. Darüber hinaus bringt die CDU-Fraktion heute einen Zusatzantrag ein, mit dem sie die Befugnis zur Online-Durchsuchung im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus, die Beobachtung der Organisierten Kriminalität sowie weitere Verbesserungen wie beispielsweise eine erweiterte Pflicht zur Information der Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen fordert.
Hierzu Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Sicherheit der Bürger hat für uns als CDU höchste Priorität. Der Kampf gegen jegliche Form von Extremismus und Terrorismus muss auch wirkungsvoll im digitalen Zeitalter ankommen. Deshalb freuen wir uns, dass Senat und Regierungsfraktionen einen Sinneswandel hatten und die Quellen-TKÜ, die sie vor einem Jahr noch abgelehnt haben, nun endlich einführen wollen. Gleichzeitig schreckt der Senat aber vor der nötigen Konsequenz zurück: In der Expertenanhörung im Innenausschuss wurde bestätigt, dass die Online-Durchsuchung die notwendige und konsequente Fortführung der Quellen-TKÜ ist. Für den Verfassungsschutz ist es unerlässlich, dass er auch Kenntnis von Inhalten erlangen kann, die gerade nicht Gegenstand laufender Kommunikation von Extremisten und Kriminellen sind, wie z.B. gespeicherte Dokumente, Fotos oder Notizen. Weiter sollte auch die organisierte Kriminalität vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Übergänge zwischen Extremismus und organisierter Kriminalität werden immer fließender. Bayern, Hessen und das Saarland konnten durch die Beobachtung der organisierten Kriminalität wichtige Erkenntnislücken schließen. Hamburg sollte hier nicht zurückstehen! Diese Kompetenzen sind dabei keinesfalls Selbstzweck, sondern notwendig für eine verantwortungsvolle Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diesem Mehr an Kompetenz muss aber auch ein Mehr an Transparenz gegenüberstehen: Deshalb wollen wir gleichzeitig die Pflichten zur Information der Öffentlichkeit über die Arbeit des Verfassungsschutzes ausbauen. Ich erwarte mehr Mut und Konsequenz vom rot-grünen Senat beim Kampf gegen Extremismus in Hamburg.“