Artikel

Gladiator: Straftaten dürfen nicht vor Abschiebung schützen

18.02.2016

Ende Dezember 2015 wurden in Hamburg 954 abgelehnte Asylbewerber trotz Ausreisepflicht in Hamburg geduldet, weil im Rahmen eines Strafverfahrens wegen eines Verbrechens ermittelt wurde. Solche Verfahren ziehen sich die oft über Monate hin, in denen sich die bereits ausreisepflichtigen mutmaßlichen Straftäter weiter in Hamburg aufhalten. Aus Sicht der CDU ist das ein Zustand, der den eigentlichen Abschreckungsgedanken von Strafverfolgung ad absurdum führt.

Dazu erklärt Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist absurd und niemandem vermittelbar, wenn bei ausreispflichtigen Ausländern ausgerechnet die Begehung einer Straftat zum Abschiebhindernis wird. Die Verhinderung einer Abschiebung aufgrund von strafrechtlichen Ermittlungen ist nur dann sinnvoll, wenn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens eine Abschiebung in den Herkunftsstaat und eine Verbüßung der Strafe in der Heimat zu erwarten ist. In der gegenwärtigen Situation wirkt die Strafverfolgung nicht mehr zur Abschreckung, sondern sogar als Abschiebeschutz – ein absurder Anreiz. Die Androhung, in der Heimat hinter Gitter zu kommen, schreckt die Täter hingegen weit mehr ab als eine Haftzeit in einem deutschen Gefängnis. Es ist nicht einzusehen, warum sich straffällig gewordene Ausländer länger in Deutschland aufhalten dürfen, als wenn sie unbescholten geblieben wären, und warum ausgerechnet der deutsche Steuerzahler ihre Haftzeit bezahlen soll.

Hintergrund:

§ 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG besagt, dass die Abschiebung eines Ausländers auch auszusetzen ist, „wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht für sachgerecht erachtet wird, weil ohne seine Angaben die Erforschung des Sachverhalts erschwert wäre.“ Dies betrifft nach Angaben des Senats 954 der knapp 1500 im vergangenen Jahr abgelehnten und nun geduldeten Asylbewerber. Allein das Straferfahren vor dem Landgericht Hamburg dauert derzeit durchschnittlich 7,5 Monate; hinzu kommt die Dauer des polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. 

Dennis Gladiator

Dennis Gladiator
Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachsprecher Inneres, Verfassungsschutz und Antisemitismus

Büro des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers
Telefon: 040/42831-3453
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
E-Mail: dennis.gladiator@cdu-hamburg.de

Bergedorfer Schloßstr. 17
21029 Hamburg
Tel.: 040-72 10 60 90
Fax: 040-72 10 60 91
E-Mail: dennis.gladiator@cduhamburg.de