Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die gesetzliche Grundlage für die Ausweisung von Gefahrengebieten für verfassungswidrig erklärt. Der Senat ist jetzt gefordert und muss zügig eine verfassungskonforme Regelung erarbeiten.
Dazu erklärt Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:
"Die Ausweisung von Gefahrengebieten ist ein sinnvolles und notwendiges Instrument des Rechtsstaats gegen besondere Gefahrenlagen und hat sich auch bewährt. Daher muss der Senat sich nun zügig um eine verfassungskonforme Regelung kümmern. Diese muss dem Ziel der Gefahrenabwehr gerecht werden und darf nicht von Zugeständnissen an die Grünen geprägt sein. Es ist bedauerlich, dass Innensenator Neumann bei der Anwendung die notwendige Sensibilität und Sorgfalt hat vermissen lassen. Die Quittung hat er heute vom Oberverwaltungsgericht bekommen."