Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag vor zwei Wochen in Karlsruhe beschlossen, dass Asylberechtigte und Flüchtlinge ihren Aufenthaltsstatus künftig bereits dann verlieren sollen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe auch deutlich unter drei Jahren verurteilt wurden. Die CDU hat nun einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorgelegt.
Dazu erklärt Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Bisher bleiben kriminelle Taten, die nicht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren nach sich ziehen, aufenthaltsrechtlich zumeist folgenlos. Es ist erforderlich, Straftäter effektiv ausweisen und auch abschieben zu können. Dies ist sowohl im Interesse der Bevölkerung als auch der vielen zu uns kommenden redlichen Flüchtlinge. Kriminelle sollen nicht länger damit rechnen können, dass von ihnen begangene Straftaten folgenlos bleiben. Wer Straftaten begeht, hat sein Bleiberecht verwirkt.“