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Gladiator: Einbruchschutz stärken – Gebühren für unverschuldete Fehlalarme

27.12.2018

Gerade in der dunklen Jahreszeit herrscht Hochkonjunktur für Einbrecher. Ein Einbruch ist für die Opfer besonders belastend. Deshalb rät die Polizei, Häuser und Wohnungen mit Alarmanlagen zu schützen. Seit November 2015 können private Eigentümer und Mieter für Maßnahmen des Einbruchschutzes sogar Zuschüsse bei der KfW in Anspruch nehmen. Eine Überfall- und Einbruchmeldeanlage kann jedoch unverschuldet Fehlalarme auslösen. Einen Hamburger Rentner kam das kürzlich teuer zu stehen. Er musste 220 Euro an die Polizei bezahlen, nachdem seine Alarmanlage während des Urlaubs einen Fehlalarm auslöste. Nun muss er sich mit dem Alarmanlagenbetreiber darüber streiten, wer die Kosten letztendlich zu tragen hat. Die CDU-Fraktion beantragt, für nachweislich nicht selbstverschuldete Fehlalarme die Gebühren zu streichen. 

Dazu erklärt Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „In keinem anderen Bundesland ist die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden größer als in Hamburg. Da der Senat die Aufklärungsraten nicht nennenswert steigern und somit Verbrecher abschrecken kann, haben viele Bürger selbst Vorsorge getroffen und sichern ihre Häuser und Wohnungen mit Alarmanlagen. Dass sie dann bei unverschuldeten Fehlalarmen noch hohe Gebühren zahlen müssen, ist nicht akzeptabel und konterkariert alle Bemühungen zur Einbruchsbekämpfung. Wir fordern den Senat auf, unverzüglich zu handeln und die Gebühren abzuschaffen!“ 

Dennis Gladiator

Dennis Gladiator
Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachsprecher Inneres, Verfassungsschutz und Antisemitismus

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