Artikel

Gladiator: DIE LINKE gießt Öl ins Feuer und handelt verantwortungslos

10.09.2015

Für den Fall, dass das Verbot des „Tages der Deutschen Patrioten“ durch höhere Gerichte aufgehoben wird, hat die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE mit heutiger Pressemitteilung dazu aufgerufen, den Aufzug zu stören. Sie missachtet dabei die geltende Rechtslage, heizt die angespannte Lage im Vorfeld der Demonstration unnötig an und gefährdet Polizisten und Demonstranten gleichermaßen.

Dazu erklärt Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Auch wenn man die Ziele einer Demonstration für falsch hält, ist es nach § 21 Versammlungsgesetz strafbar, nicht verbotene Demonstrationen durch Sitzblockaden verhindern zu wollen und zu stören. Die LINKE ruft mit ihrer heutigen PM deshalb offen zu Straftaten auf und vermittelt den Teilnehmern der Gegendemonstrationen ein falsches Bild der Rechtslage. Das ist schlicht verantwortungslos. Es untermauert einmal mehr, dass die Verbotsverfügung der Polizei richtig ist, da erkennbar mit erheblichen Straftaten von allen Seiten zu rechnen ist. Sollte das Verbot trotzdem durch ein höheres Gericht aufgehoben werden, so wird Hamburgs Polizei dazu gezwungen sein, die angemeldete Versammlung durchzusetzen und es drohen schwere Auseinandersetzungen. Mit ihrer Pressemitteilung heizt DIE LINKE die Lage an und gießt Öl ins Feuer. Angesichts der offenkundigen Gewaltbereitschaft von Rechts- und Linksextremen, die seit Wochen europaweit mobilisieren, ist das schändlich. Die Linke stellt sich damit einmal mehr ins demokratische Abseits. Tausende Hamburger wollen am Samstag friedlich Farbe bekennen und gemeinsam ein Zeichen gegen Fremdenhass und Extremismus setzen. Frau Schneiders heute verbreiteter Aufruf und die vollkommen falsche Darstellung der Rechtslage ist gerade auch gegenüber diesen Menschen grob fahrlässig.“

Hintergrund:

Die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE nennt zur Rechtfertigung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2011. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um einen Beschluss, in dem es um Nötigungen nach § 240 StGB aufgrund der Teilnahme an einer Sitzblockade vor einem US-Militärstützpunkt und nicht um die Teilnahme an einer Gegendemonstration ging. § 21 des Versammlungsgesetzes hingegen besagt, dass, wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu verhindern, grobe Störungen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Dennis Gladiator

Dennis Gladiator
Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachsprecher Inneres, Verfassungsschutz und Antisemitismus

Büro des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers
Telefon: 040/42831-3453
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
E-Mail: dennis.gladiator@cdu-hamburg.de

Bergedorfer Schloßstr. 17
21029 Hamburg
Tel.: 040-72 10 60 90
Fax: 040-72 10 60 91
E-Mail: dennis.gladiator@cduhamburg.de