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Gladiator: Abschaffung der Gefahrengebiete wäre schwerer Fehler

22.02.2016

SPD und Grüne planen offenbar die Abschaffung der Gefahrengebiete in Hamburg.  Damit gibt Rot-Grün ein Instrument auf, das für eine effektive Arbeit der Polizei in Kriminalitätsschwerpunkten unverzichtbar ist. Angesichts der jüngsten Rekordstände in der Verbrechensstatistik ist das aus Sicht der CDU ein großer Fehler. 

Dazu erklärt Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Ausweisung bestimmter Kriminalitätsschwerpunkte als sogenannte Gefahrengebiete hat sich bewährt. In weiten Bereichen wie Teilen der Sternschanze oder St. Paulis ist die Polizei schlechthin auf weiterreichende rechtliche Befugnisse angewiesen, zum Beispiel um der ausufernden Drogenkriminalität, aber auch linksextremistischen Gewaltexzessen Einhalt zu gebieten. Die rot-grünen Pläne werden der Kriminalität in Hamburg das Leben leichter machen und der Polizei ihre Arbeit erschweren. Es ist ein fatales Zeichen, dass der neue Innensenator Andy Grote als eine seiner ersten Amtshandlungen jetzt ausgerechnet eine Schwächung der Polizeiarbeit veranlasst. Sein Vorgänger hatte an dem Instrument der Gefahrengebiete stets festgehalten. Noch im rot-grünen Koalitionsvertrag war keine Rede davon, die Gefahrengebiete ersatzlos abzuschaffen, sondern lediglich die Prüfung eines möglichen rechtlichen Anpassungsbedarfs. SPD und Grüne sind aufgerufen, eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für die Polizei zu schaffen und nicht, ihre Kompetenzen zu beschneiden.“

Hintergrund:

Im Mai 2015 hatte das OVG Hamburg die bestehende Rechtsgrundlage für die Errichtung von Gefahrengebieten für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig betonte das OVG, dass nicht die Gefahrengebiete als solche verfassungswidrig sind. Vielmehr entspreche die konkrete Formulierung von nicht den Anforderungen an eine ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage. Vor diesem Hintergrund heißt es im Koalitionsvertrag: „Das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) regelt die Möglichkeit lageabhängiger Kontrollen durch die Polizei. Es wird vor dem Hintergrund der Rechtsprechung geprüft, ob und wenn ja, welcher Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Rechtsgrundlage aus § 4 Abs. 2 PolDVG besteht“

Dennis Gladiator

Dennis Gladiator
Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachsprecher Inneres, Verfassungsschutz und Antisemitismus

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