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Gamm: Senator Kerstan scheitert vor Gericht – Luftreinhalteplan muss endlich kommen

16.03.2017

In Hamburg werden schon seit Jahren die Grenzwerte der Immissionsschutzverordnung nicht eingehalten. Die gesundheitsgefährdende Belastung von Stickoxiden ist an einigen Stellen in Hamburg zu hoch. Dies dokumentieren die in der Stadt verteilten Messstationen. Durch den Gerichtsbeschluss von November 2014 wurde der Senat darüber offiziell in Kenntnis gesetzt, dass der Luftreinhalteplan nachgebessert werden muss. Bis heute versuchte der rot-grüne Senat jedoch, die durch den Zwangsgeldbeschluss gesetzte Nachbesserungs-Frist, weiter in die Zukunft zu verschieben. Dazu reichte der Senat eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Hamburg ein. Man wollte so verhindern, dass bald Bußgelder fällig werden, sofern die Juni-Frist nicht eingehalten wird. Doch die rot-grüne Hoffnung ist heute verpufft: Das Gericht wies die Senats-Beschwerde zurück.  

Dazu erklärt Stephan Gamm, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Seit den vollmundigen Ankündigungen zum Luftreinhalteplan hat der grüne Umweltsenator Kerstan keine einzige nennenswerte Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in Hamburg umgesetzt. Kerstan muss endlich einmal liefern! Anders kann man den Luftschadstoffen nicht Herr werden. Statt mit Hochdruck am Luftreinhalteplan zu arbeiten, versucht er auf juristischem Wege gegen die gesetzte Frist im Juni vorzugehen. Das bedeutet im Klartext, Senator Kerstan wird den neuen Luftreinhalteplan nicht bis Juni vorlegen. Ein Gesamtkonzept ist gut und hilfreich, darf aber nicht als Ausrede herhalten, um sich seiner operativen Verantwortung zu entziehen.“

Stephan A. Gamm

Stephan A. Gamm
Fachsprecher Klimaschutz, Energie und Landwirtschaft; Gesundheit und Pflege

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