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CDU verlangt umfassende Aufklärung

25.10.2017

Am Montagabend ist ein zweijähriges Mädchen in Neugraben-Fischbek vermutlich von seinem Vater getötet worden, der seitdem auf der Flucht ist. Der Asylantrag des Mannes soll zuvor abgelehnt worden sein. Auch wurde die Familie seit längerer Zeit vom zuständigen Jugendamt betreut. Laut Medienberichten war es bereits vor der Tat zu Gewaltvorfällen in der Familie gekommen. Die CDU-Fraktion hat dazu gestern bereits eine parlamentarische Anfrage eingereicht, um die Rolle der Behörden in dem Fall zu beleuchten.

Dazu erklärt Philipp Heißner, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Wir alle sind traurig und erschrocken zugleich über dieses furchtbare Verbrechen. Was muss in einem Menschen vorgehen, der seiner zweijährigen Tochter die Kehle durchschneidet? Die Tat macht völlig fassungslos. Und doch müssen wir fragen, wie es dazu kommen konnte. Wenn der Vater als Gewalttäter bekannt ist und die Familie engmaschig betreut wird, ist es eigentlich Aufgabe der Behörden, genau solchen Vorfällen vorzubeugen. Wieder einmal steht der Verdacht im Raum, dass die Schutzmechanismen der Hamburger Behörden versagt haben. Hamburg hat beim Kinderschutz eine unrühmliche Vergangenheit. Nun muss die Rolle der Behörden lückenlos aufgeklärt werden. Wir haben daher beantragt, dass sich der Familienausschuss der Bürgerschaft bereits in seiner nächsten Sitzung am 3. November mit diesem Thema befasst und erwarten ein erste Information des Senats zum Sachverhalt.“

Dazu erklärt Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Der Asylantrag des mutmaßlichen Kindsmörders soll bereits vor längerer Zeit abgelehnt worden sein. Dies wirft die Frage auf, weshalb sich der als hochaggressiv geltende Pakistaner, der den Behörden bekannt ist, noch immer in Deutschland aufhält. Hätte der tragische Tod des kleinen Mädchens verhindert werden können, wenn die Behörden in der Lage gewesen wären schneller und konsequenter zu handeln? Warum wurde nicht die Abschiebehaft geprüft? Weshalb sich der Mann immer noch hier befindet, gehört zu den wesentlichen Fragen, die jetzt dringend geklärt werden müssen. Generell gilt, Schutz, wem Schutz gebührt. Wer seine Ausweispapiere zurückhält oder aber die Beschaffung von Ausweispapieren behindert und sogar polizeilich in Erscheinung tritt, gehört in Abschiebehaft.“ 

Dennis Gladiator

Dennis Gladiator
Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachsprecher Inneres, Verfassungsschutz und Antisemitismus

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