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Westenberger: Parlament macht den Weg für vier Sonntagsöffnungen jährlich frei

28.06.2017

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt es keinen Anlass für eine Ladenöffnung am Sonntag mehr. Dafür sorgen insbesondere die in den letzten Jahren stetig ausgeweiteten Ladenöffnungszeiten an Werktagen. Eine Öffnung von Läden am Sonntag ist mit der Verfassung nur noch dann vereinbar, wenn gleichzeitig eine bedeutende Veranstaltung stattfindet. 

Zur heutigen Abstimmung über verkaufsoffene Sonntage in Hamburg erklärt Michael Westenberger, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Handeln wir heute als Parlament nicht, dann wird es in 2018  keine Sonntagsöffnungen mehr geben können. Denn die bisherigen Regelungen in Hamburg widersprechen den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Mit dem heutigen Beschluss eröffnet die Bürgerschaft dem Handel eine Möglichkeit, den Sonntag mit der Stadt und seinen Menschen weiterhin vier Mal im Jahr für eine Öffnung der Geschäfte zu nutzen. Die an den Gesprächen beteiligten Kirchen, Gewerkschaften, Vertreter des Handels und der Hamburger Verwaltung haben sich bemüht, einen Kompromiss und einen gemeinsamen Weg zu entwickeln, der den Sonntagsfrieden respektiert und zugleich wenige begründete Ausnahmen auf der Grundlage der Verfassung zulässt. Der Antrag der FDP ist allein als emotionaler Ausdruck einer lieb gewonnenen Vergangenheit zu verstehen, aber inhaltlich leider wertlos.“