Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über weitere Klagen gegen die Elbvertiefung erklärt André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist ein notwendiges Signal für Hamburgs Hafen, dass das Bundesverwaltungsgericht die nun anhängigen Klagen zweier Gemeinden sowie einiger Berufsfischer gegen die Elbvertiefung abgewiesen hat. Dennoch kann die Elbvertiefung damit immer noch nicht realisiert werden. Der Scholz-Senat muss jetzt zügig aber gründlich und fehlerfrei die noch auferlegten Hürden aus dem Februar-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abarbeiten, damit die dringend notwendige Elbvertiefung endlich umgesetzt werden kann. Wir wollen jetzt Klarheit von Rot-Grün, wann die Fahrrinnenanpassung der Elbe kommt. Eine weitere Hängepartie kann Hamburg sich nicht leisten, denn ansonsten droht Hamburgs Hafen im Wettbewerb noch weiter zurückzufallen.“
Trepoll: Hamburg braucht die Elbvertiefung
28.11.2017
André Trepoll
Fachsprecher Verfassung und Bezirke, Eingaben, Härtefallkommission
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