Artikel

Trepoll: Alle Hamburger sollen über Zukunft der Roten Flora abstimmen

17.09.2017

Nachdem Olaf Scholz nach den G20-Ausschreitungen zunächst noch markige Worte an die Rotfloristen richtete, verlässt ihn und Rot-Grün wenige Wochen später schon wieder der Mut. Es soll jetzt nur noch einen Dialogprozess mit dem Schanzenumfeld geben. Der Umgang mit der Roten Flora ist jedoch von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung und daher müssen alle Hamburger per Bürgerschaftsreferendum über die Zukunft der Roten Flora abstimmen können.

Dazu erklärt André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Nach den schweren G20-Krawallen in der ganzen Stadt kann es mit der Roten Flora nicht weiter gehen wie bisher, da stimme ich mit dem Bürgermeister überein. Jedoch müssen seinen markigen Ankündigungen nun auch Taten folgen. Ein Dialog mit dem Umfeld oder ein angebliches Bekenntnis zur Gewaltfreiheit der Roten Flora reicht nicht aus. Der Umgang mit der Roten Flora betrifft die ganze Stadt. Laut dem Hamburger Verfassungsschutz spielt die Rote Flora weit über Hamburg hinaus bis ins europäische Ausland für die gewaltorientierte linksextremistische Szene eine maßgebliche Rolle.

Ich biete dem Bürgermeister deshalb an, zusammen mit den Regierungsfraktionen und der dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit ein Bürgerschaftsreferendum über die Zukunft der Roten Flora zu stellen. Dann können alle Hamburger im nächsten Jahr über die Zukunft der Roten Flora abstimmen. Sollte es ein klares Votum für eine Schließung und Umnutzung geben, wäre das ein deutliches Zeichen an die Rotfloristen, dass in Hamburg rechtsfreie Räume keine Zukunft mehr haben und würde zur Befriedung der Lage beitragen. Es braucht dieses starke Signal der Hamburger, um an den derzeitigen Zuständen bei der Roten Flora etwas zu ändern. Rot-Grün alleine fehlt dazu der Mut. Die CDU-Position ist klar: Die Rote Flora muss geschlossen werden. Unsere Hand ist ausgestreckt für einen Pakt gegen den Linksextremismus in Hamburg.“

 

Hintergrund:

Um die Bevölkerung über Gesetzentwürfe oder andere Vorlagen von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung abstimmen zu lassen, hat die Bürgerschaft eigens die Verfassung des Stadtstaats geändert. Zum ersten Mal kam die Regelung mit dem Olympiareferendum zur Anwendung. Geregelt ist das Referendum seit dem 1. Juni 2015 in Artikel 50, Absatz 4b der Hamburgischen Verfassung:

Verfassung, Artikel 50, Absatz 4b - Auszug:

(4b) 1 Die Bürgerschaft kann auf Vorschlag des Senats oder mit dessen Zustimmung einen Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung zum Volksentscheid stellen (Bürgerschaftsreferendum). 2 Beschlüsse der Bürgerschaft nach Satz 1 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl. 3 Anträge nach Satz 1 aus der Mitte der Bürgerschaft sind von zwei Dritteln der Abgeordneten der Bürgerschaft einzubringen.

André Trepoll

André Trepoll
Fachsprecher Verfassung und Bezirke, Eingaben, Härtefallkommission

CDU-Abgeordnetenbüro im SEZ
Cuxhavener Straße 335
21149 Hamburg
Tel.: 040-428 31 - 1381
E-Mail: andre.trepoll@cduhamburg.de