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Seelmaecker: Geringe Entlohnung der Referendare ist Standortnachteil für Hamburger Justiz

09.05.2017

Morgen wird die Hamburgische Bürgerschaft mit der Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes den zulässigen Nebentätigkeitsumfang der Rechtsreferendare von acht auf 19,5 Wochenstunden erhöhen. Allerdings soll nach den Plänen des Senats den Rechtsreferendaren weiterhin vom Nebenverdienst die Hälfte von der Unterhaltsbeihilfe abgezogen werden, sobald dieser 500 Euro brutto übersteigt. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert erneut, die Hinzuverdienstgrenze auf das 1,5-fache des Grundbetrags anzuheben.

Hierzu Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Justizsenator Steffen konsolidiert auf dem Rücken der Rechtsreferendare seinen Haushalt, grenzt Rechtsreferendare ohne elterliche Unterstützung aus und schwächt Hamburg im Wettbewerb mit Berlin und München um die besten Nachwuchsjuristen. Wir wollen den Referendaren ermöglichen mehr hinzuzuverdienen, ohne das erarbeitete Geld an die Stadt abführen zu müssen. Die finanzielle Situation der Rechtsreferendare in Hamburg ist nicht nur sozial ungerecht, sondern auch ein gravierender Standortnachteil. Hamburg bezahlt seine Rechtsreferendare im Bundesvergleich ohnehin am Schlechtesten. Und zusätzlich hat Hamburg auch noch die niedrigste Hinzuverdienstgrenze. Die Rechtsreferendare können die geringe Bezahlung also nicht einmal durch eine Nebentätigkeit angemessen kompensieren, weil ihr Nebenverdienst schon ab 500 Euro auf die staatliche Unterhaltsbeihilfe angerechnet wird. Dies ist auch in Anbetracht  der hohen Lebenshaltungskosten in Hamburg völlig unangemessen. Rot-Grün muss handeln und die Hinzuverdienstgrenzen endlich erhöhen.“ 

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

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