Artikel

Prien: Senator Rabe wälzt medizinische Betreuung auf Lehrer ab

16.03.2017

Wie die Welt heute berichtete, wurde eine Grundschullehrerin zwangsversetzt, weil sie sich überfordert sah, dauerhaft die Versorgung eines an Diabetes erkranken Kindes in ihrer Klasse zu übernehmen. Eine Klage blieb erfolglos, da sie laut Senat ihre Dienstpflicht verletze. Der Senat räumte in einer Anfrage bezüglich der sogenannten medizinischen Hilfsmaßnahmen selbst ein, dass diese "freiwillig von Lehrkräften [...] übernommen werden [können]. Sie zählen nicht zu den Dienstpflichten".

Dazu erklärt Karin Prien, schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: "Medizinische Versorgung kann nicht von Lehrern verantwortet werden. Lehrkräfte können und müssen im Rahmen ihrer Dienstpflicht an Medikamenteneinahmen erinnern. Mehr ist nicht leistbar. Der Fall von Frau Weber geht für mich eindeutig über eine Erinnerung hinaus und setzt eine Ausbildung voraus. Da es hier im schlimmsten Fall um Leben und Tod gehen kann, darf diese Verantwortung keinem Laien überlassen werden, schon gar nicht, wenn noch über 15 andere Kinder betreut werden müssen. Die Zwangsversetzung von Frau Weber ist eine nicht zulässige Strafmaßnahme und das obwohl sie das Kindeswohl an oberste Stelle setzt. Selbstverständlich muss Schülern, die medizinische Versorgung benötigen, Unterstützung beim Schulbesuch garantiert werden. Hierfür braucht es qualifiziertes Personal, deren tatsächliche Aufgabe es ist, sich um die Gesundheit der betroffenen Kinder zu kümmern. Dass der Senator die Verantwortung einfach auf die Lehrer abschiebt, ist der falsche Weg."