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Kleibauer: Langfristiges Haushaltskonzept nicht im Eilverfahren nach Kassenlage ändern

06.12.2017

Heute debattiert die Bürgerschaft die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung und die Anhebung der mit dem Finanzrahmengesetz festgelegten Obergrenzen für den Haushalt. Gleichzeitig fordert die rot-grüne Regierungskoalition mit einem kurzfristig vorgelegten Zusatzantrag, den Finanzrahmen für den Haushaltsplan 2019/20 durch Änderung der Konjunkturbereinigung zusätzlich deutlich zu erhöhen. 

Dazu erklärt Thilo Kleibauer, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Die erfreuliche Entwicklung bei den Steuereinnahmen eröffnet Handlungsspielräume für die öffentlichen Haushalte. Dies darf allerdings nicht dazu führen, leichtfertig und im Eilverfahren haushaltspolitische Konzepte komplett zu ändern. Gerade in guten Zeiten ist ein besonders verantwortungsvoller Umgang mit den Steuermehreinnahmen angebracht. Im laufenden Doppelhaushalt 2017/18 kann Rot-Grün bereits 1,2 Milliarden Euro oder 6 Prozent mehr ausgeben als bei Abschluss der Koalition geplant. Jetzt im Hauruckverfahren zusätzlich das langjährige Modell der Konjunkturbereinigung umzustellen, ist nicht angemessen. Hier drängt sich doch der Verdacht auf, dass der Senat mit dem kommenden Haushalt 2019/20 rechtzeitig vor der nächsten Wahl viele Geschenke verteilen will. Nach Angaben der Finanzbehörde würde ein Methodenwechsel derzeit zusätzliche jährliche Ausgaben von bis zu 900 Millionen Euro ermöglichen. Dies ist definitiv nicht nachhaltig und bei steigenden Schulden und Risiken im Konzern Hamburg der falsche Weg.“

Thilo Kleibauer

Thilo Kleibauer
Fachsprecher Haushalt, IuK-Technik, Verwaltungsmodernisierung und Öffentliche Unternehmen

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