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Elbvertiefung: Gutes Urteil für schlechten Senat

19.12.2017

In der heutigen Urteilsverkündung hat das Bundesverwaltungsgericht die zuletzt verhandelten Klagen von Privateigentümern aus Övelgönne und Blankenese gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Elbvertiefung abgewiesen.

Dazu erklärt Ralf Niedmers, Fachsprecher der CDU-Fraktion für Hafenwirtschaft: „Dass die zuletzt verhandelten Klagen heute durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen wurden, ist erfreulich und unterstreicht zugleich die Relevanz der bereits überfälligen Fahrrinnenanpassung. Nun liegt der weitere Verlauf erneut in der Hand des Hamburger Senats. Wirtschaftssenator Horch und seine Behörde dürfen keine Zeit verlieren und müssen mit Hochdruck daran arbeiten, die erforderlichen Nachbesserungen abzuschließen. Je mehr Zeit der Senat bis zum nächsten Planergänzungsverfahren verstreichen lässt, desto größer wird das Risiko erneuter Klagen. Ganz zu schweigen davon, was die Folgen für die maritime Wirtschaft Hamburgs bedeuten würden. Wir können daher nur inständig hoffen, dass sich Senator Horchs Worte, der entsprechende Ergänzungsantrag liege bis Anfang 2018 vor, bewahrheiten werden.“

Ralf Niedmers

Ralf Niedmers
Fachsprecher Sport

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