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Möller / Hochheim: Auch in Zukunft Hilfen aus einer Hand

Das Bundesverfassungsgericht hat die eigens für die Umsetzung des SGB II gegründeten Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt und ihre Existenz bis Ende dieses Jahres befristet. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht daher vor, diese Aufgaben zukünftig in getrennter Aufgabenwahrnehmung vollziehen zu lassen. Für Hamburg bedeutet dies das Ende der sechsjährigen Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Hamburg unter dem Dach von team.arbeit.hamburg.

Für Hamburg hat die getrennte Aufgabenwahrnehmung jedoch viele Nachteile. Antje Möller, stellvertretende Vorsitzende und arbeitspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Durch eine getrennten Aufgabenwahrnehmung würde Hamburg seine Gestaltungsoptionen für eine kommunal geprägte Arbeitsmarktpolitik verlieren.“

„Erfolgreiche Projekte wie das Hamburger Modell oder die Verknüpfung der Arbeitsmarktpolitik mit der Entwicklung der Stadtteile wären passé. Eine örtliche Trägerschaft ist grundsätzlich näher am Langzeitarbeitslosen und kann wesentlich passgenauere Maßnahmen zu seiner Vermittlung gestalten“, ergänzt Dr. Natalie Hochheim, arbeitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion,

Darüber hinaus würde eine getrennte Aufgabenwahrnehmung den bürokratischen Aufwand weiter anwachsen lassen. „Das ursprünglich angestrebte Prinzip der „Hilfen aus einer Hand“ würde zerrissen und Hilfesuchende müssten sich zukünftig mit zwei Institutionen auseinandersetzen. Die Folgen wären vielerlei Doppelungen an Bescheiden und Prüfungen sowie eine verkomplizierte Rechtslage“, erklärt Antje Möller.

Um dies zu verhindern, haben CDU- und GAL-Bürgerschaftsfraktion gemeinsam den Antrag „Hamburg soll Optionskommune werden“ (Drucksache 19/4986) für die Bürgerschaftssitzung am 21. Januar 2010 eingereicht.

„Unser Ziel ist es, die Arbeitsmarktpolitik für unsere Stadt selbst zu gestalten, um Langzeitarbeitslosigkeit gezielt vor Ort bekämpfen zu können. Deshalb soll der Senat sich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, für Hamburg ein Optionsrecht zu erwirken. Denkbar wäre auch, dass Hamburg in einem neuen Modell die Aufgaben des SGB II übernehmen würde. Deshalb impliziert unser Antrag auch die Prüfung anderer verfassungsrechtlicher Möglichkeiten“, so Dr. Natalie Hochheim.

„Wichtig ist, dass wir als Stadt Hamburg auch in Zukunft für unsere Bürgerinnen und Bürger ‚Hilfen aus einer Hand’ anbieten können und sämtliche Aufgaben der Grundsicherung und der Vermittlung der Arbeitssuchenden in eigener Verantwortung wahrnehmen können“, schließt Antje Möller.

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