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Mehr Rechte und Schutz für betreuungsbedürftige Menschen
In der Bürgerschaftssitzung am kommenden Donnerstag wird über das neue Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz für Hamburg abgestimmt. Mit der Föderalismusreform des Jahres 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übertragen. Die neue Regelung ist auch mit den Trägern, Verbänden und Bezirken beraten worden. Das Ziel: ein praktikables Gesetz, mit dem unnötiger bürokratischer Aufwand vermieden wird, ohne dass es zu Leistungseinbußen kommt. Es enthält daher mehr Verbraucherschutz, bessere Transparenz und berücksichtigt die vielfältigen Wohn- und Betreuungsformen, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben.
Egbert von Frankenberg, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, begrüßt das neue Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz: „In dem neuen Gesetz wird auf die Bedürfnisse und Vorstellungen der betroffenen Menschen eingegangen. Es werden neuere Entwicklungen und damit eine größere Anzahl von Angeboten, wie z.B. alternative Wohn- und Betreuungsformen, berücksichtigt. Dass der Schutz der Verbraucher im Vordergrund steht, dient der besseren Pflege und Betreuung der Menschen. Uns ist es wichtig, dass der Mensch im Mittelpunkt steht.“
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 Kiel, 31. August 2010: Gemeinsame Fraktionssitzung der CDU-Fraktionen der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg
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 Tag der offenen Tür im Rathaus Sonnabend, 25. September 2010, 10 -17 Uhr
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15.09.10, 15 Uhr
Bürgerschaftssitzung
29.09.10, 15 Uhr
Bürgerschaftssitzung
30.09.10, 15 Uhr
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27.10.10, 15 Uhr
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10.11.10, 15 Uhr
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11.11.10, 15 Uhr
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24.11.10, 15 Uhr
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15.12.10, 15 Uhr
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16.12.10, 15 Uhr
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