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Der Senat ist die Landesregierung
Die Hamburger Landesregierung heißt - wie auch in den beiden anderen deutschen Stadtstaaten - Senat und besteht aus dem Ersten Bürgermeister und den Senatoren. Der Erste Bürgermeister bestimmt die Richtlinien der Politik, der Senat führt und beaufsichtigt die Verwaltung der Stadt. Der Senat vertritt und repräsentiert die Freie und Hansestadt Hamburg gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, den deutschen Ländern und gegenüber dem Ausland.
Der Erste Bürgermeister wird von der Bürgerschaft, dem Hamburgischen Landesparlament, zum Präsidenten des Senats gewählt. Seine Amtszeit ist begrenzt auf die Dauer einer Wahlperiode (in der Regel vier Jahre); die Wiederwahl ist möglich. Als Regierungschef besitzt er die Richtlinienkompetenz, er beruft die Senatoren und kann sie auch wieder entlassen.
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 Frank Schira zum Meinungsaustausch bei der Bundeskanzlerin |
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03.03.10, 15 Uhr
Bürgerschaftssitzung
31.03.10, 15 Uhr
Bürgerschaftssitzung
21.04.10, 15 Uhr
Bürgerschaftssitzung
22.04.10, 15 Uhr
Bürgerschaftssitzung |
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