Hafturlaub für Schwerverbrecher?
Der brandenburgische Justizminister Schöneburg (Linke) will Mördern und anderen zu lebenslanger Haft Verurteilten schon nach 5 Jahren Vollzugslockerungen (u.a. Langzeitausgang bzw. "Hafturlaub") gewähren.
Im Hamburger Strafvollzugsgesetz sind keine Fristen für die Gewährung von Vollzugslockerungen geregelt. Allgemeine Praxis ist und war in Hamburg aber bisher, dass zu lebenslanger Haft Verurteilte vor Ablauf von zehn Jahren keine Vollzugslockerungen erhalten. Die Justizsenatorin hat sich bisher noch nicht dazu geäußert, ob sie an dieser Regelung festhalten will.
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